Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite shop.bzga.de 

Barrierefreiheit dieser Website

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) strebt eine stetige Verbesserung der Barrierefreiheit des Medienshops  shop.bzga.de an, um den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gerecht zu werden.

Diese Erklärung wurde am 05. Oktober 2023 erstellt. 

Welche Bereiche sind derzeit nicht barrierefrei?

  1. Bildbeschreibungen und Icons
    Es sind Alternativtexte für alle Produktbilder vorhanden. Die Texte geben Funktion und Inhalt des Bildes in knapper Form wieder. Aufgrund der Menge der zu verwaltenden Produktbilder, können die Alternativtexte nicht immer passgenau sein. Diese werden sukzessive mittels manueller Content-Pflege im laufenden Betrieb optimiert.
  2. PDF-Downloads

    Die BZgA hat interne Stellen und beauftragte Dienstleister dazu verpflichtet, barrierefreie Dokumente zu publizieren. Aktuell sind bereits die meisten angebotenen Dokumente in barrierefreier Form verfügbar. Bei nicht barrierefreien Dokumenten handelt es sich hauptsächlich um grafische Druckvorlagen. Diese Dokumente werden auch zukünftig nicht barrierefrei optimiert, da dies für diese Art von Druckvorlagen praktisch unmöglich ist.
  3. Touch-Targets und Tastaturbedienbarkeit

    Im Zuge einer umfangreichen BITV-Prüfung im September 2023 wurden kleinere Soll-Abweichungen bei der Einhaltung der Mindestgrößen für Touch-Targets und der Tastaturbedienbarkeit von Verweisen festgestellt. Diese Abweichungen wurden bereits in die Planung aufgenommen. Sobald die Umsetzung abgeschlossen ist, werden an dieser Stelle Informationen veröffentlicht.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Probleme beim barrierefreien Zugang zu unserer Website shop.bzga.de stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter poststelle(at)bzga.de .

Sie können uns auch postalisch oder telefonisch erreichen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Maarweg 149-161

50825 Köln

Telefon: 0221 8992-0
Fax:  0221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 


Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805

Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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